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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Web gehört allen.

Unser Anspruch, eltz-personal.de für alle Besucherinnen und Besucher zugänglich zu gestalten — einschließlich derjenigen, die auf Screenreader, Tastaturnavigation oder andere assistive Technologien angewiesen sind.

Stand: Juli 2026
Version: 1.0
Standard: WCAG 2.1 AA
Auf dieser Seite
  • 1. Unser Engagement
  • 2. Konformitätsstandard
  • 3. Umgesetzte Maßnahmen
  • 4. Getestete Technologien
  • 5. Bekannte Einschränkungen
  • 6. Prüfmethodik
  • 7. Feedback & Hilfe
  • 8. Förmliche Beschwerden
  • 9. Kontinuierliche Verbesserung
  • 10. Kontakt
Barriere gefunden?
Schreiben Sie an barrierefreiheit@eltz-personal.de oder rufen Sie +49 30 4071 9077 an.

01 Unser Engagement

Die E.T.K Personalberatung GmbH verfolgt unter der Marke „Eltz Personal“ das Ziel, digitale Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihres Onlineangebots zu verankern. Als Beratung, die Kandidaten aller Hintergründe und Fähigkeiten vermittelt, ist es für uns selbstverständlich, dass unsere digitalen Werkzeuge für jeden nutzbar sind.

Barrierefreiheit verstehen wir nicht als einmalige Pflichtübung, sondern als fortlaufenden Prozess. Wir investieren kontinuierlich in die Zugänglichkeit unserer Website, unserer Bewerbungsprozesse und unserer Kommunikationskanäle.

Brauchen Sie eine Anpassung? Falls ein Teil unserer Website oder unseres Bewerbungsprozesses für Sie nicht nutzbar ist, kontaktieren Sie uns unter barrierefreiheit@eltz-personal.de oder telefonisch unter +49 30 4071 9077. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen und finden eine Lösung.

02 Konformitätsstandard

Unsere Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA des World Wide Web Consortium (W3C). WCAG 2.1 AA ist der Referenzstandard, auf den der European Accessibility Act (EAA) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 verweisen.

Darüber hinaus berücksichtigen wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) — der deutschen Umsetzung des European Accessibility Act — das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen festlegt.

03 Umgesetzte Barrierefreiheitsmaßnahmen

3.1 — Visuelles Design

  • Farbkontrastverhältnisse erfüllen oder übertreffen die WCAG-AA-Mindestanforderungen (4,5:1 für Fließtext, 3:1 für Großtext);
  • Informationen werden nie ausschließlich durch Farbe vermittelt — stets ergänzt durch Textbeschriftungen, Symbole oder Formelemente;
  • Texte lassen sich bis 200% vergrößern, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen;
  • Fokusindikatoren sind auf allen interaktiven Elementen sichtbar und kontrastreich gestaltet.

3.2 — Tastatur und Navigation

  • Alle Funktionen der Website sind vollständig per Tastatur bedienbar;
  • Die Tab-Reihenfolge folgt der visuellen Lesereihenfolge;
  • Sprunglinks („Zum Inhalt springen“) sind auf jeder Seite vorhanden;
  • Es gibt keine Tastaturfallen auf der gesamten Website;
  • Die Einstellung prefers-reduced-motion wird respektiert.

3.3 — Screenreader und Semantik

  • Durchgehende Verwendung semantischer HTML5-Elemente (nav, main, article, aside, section);
  • Überschriftenebenen (h1–h4) folgen einer logischen Hierarchie;
  • ARIA-Labels und -Rollen für interaktive Komponenten;
  • Alle Bilder tragen aussagekräftige alt-Texte (oder leere alt-Attribute bei rein dekorativen Inhalten);
  • Formularfelder sind mit zugeordneten Labels, Hilfetexten und Inline-Fehlermeldungen versehen.

3.4 — Multimedia

  • Videoinhalte (sofern vorhanden) enthalten synchronisierte Untertitel und beschreibende Transkripte;
  • Audioinhalte werden durch vollständige Texttranskripte ergänzt;
  • Automatisch abspielende Medien sind standardmäßig deaktiviert.

04 Getestete assistive Technologien

Assistive TechnologieGetestet mit
VoiceOver (macOS, iOS)Safari, Chrome
NVDA (Windows)Firefox, Chrome, Edge
JAWS (Windows)Chrome, Edge
TalkBack (Android)Chrome
Dragon NaturallySpeakingChrome
Browser-Zoom und VergrößerungshilfenAlle gängigen Browser, bis 400%

Sollten Sie eine assistive Technologie nutzen, die hier nicht aufgeführt ist, und auf Schwierigkeiten stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit.

05 Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen sind möglicherweise nicht alle Bereiche vollständig barrierefrei. Derzeit bestehen folgende bekannte Einschränkungen:

  • Standortkarte: Die eingebettete Google-Maps-Karte auf der Kontaktseite unterliegt Googles eigener Barrierefreiheits-Implementierung. Eine barrierefreie Textliste unserer Bürostandorte (Berlin, Düsseldorf, Hamburg) befindet sich direkt unter der Karte.
  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dateien in unserem Insights-Bereich sind möglicherweise nicht vollständig mit PDF/UA konform. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativformate bereit.
  • Live-Chat-Widget: Die optimale Screenreader-Erfahrung wird mit NVDA unter Chrome oder Edge erzielt.

Wir arbeiten aktiv an der Behebung und freuen uns über weitere Hinweise.

06 Prüfmethodik

Unser Barrierefreiheitsprogramm umfasst folgende Prüfmaßnahmen:

  • Automatisierte Tests: Vierteljährliche Scans mit axe DevTools und WAVE zur Erkennung technischer Verstöße;
  • Manuelle Prüfung: Jährliche manuelle Audits durch unabhängige Barrierefreiheitsberater mit Fokus auf Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und kognitive Zugänglichkeit;
  • Nutzer-Feedback: Kontinuierliche Berücksichtigung von Rückmeldungen der Nutzer assistiver Technologien;
  • Code-Reviews: Integration von Barrierefreiheits-Akzeptanzkriterien in den Entwicklungsprozess neuer Funktionen.

Die letzte vollständige Prüfung wurde im Juli 2026 durchgeführt.

07 Feedback und Hilfe

Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website und unserer Prozesse ist uns wichtig. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben:

  • E-Mail: barrierefreiheit@eltz-personal.de
  • Telefon: +49 30 4071 9077
  • Post: E.T.K Personalberatung GmbH, z. Hd. Barrierefreiheitsbeauftragter, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin

Wir beantworten Barrierefreiheits-Anfragen innerhalb von zwei (2) Werktagen und stellen je nach Komplexität innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen eine Behebung, eine Umgehungslösung oder eine barrierefreie Alternative bereit.

08 Förmliche Beschwerden

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Anliegen nicht angemessen bearbeitet wurde, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) — www.schlichtungsstelle-bgg.de;
  • Die/den Landesbeauftragte/n für Menschen mit Behinderungen des Landes Berlin;
  • Das Portal der Europäischen Kommission für Behindertenrechte unter ec.europa.eu für grenzüberschreitende Anliegen.

09 Kontinuierliche Verbesserung

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir:

  • Schulen alle Designer und Entwickler im Rahmen des Onboardings zu barrierefreier Webentwicklung;
  • Integrieren Barrierefreiheits-Checks in jede neue Feature-Spezifikation und jeden Deploy-Prozess;
  • Beauftragen jährlich unabhängige Experten für umfassende manuelle Audits;
  • Überprüfen und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal jährlich.

Diese Erklärung wurde zuletzt im Juli 2026 überprüft.

10 Kontakt

E.T.K Personalberatung GmbH · z. Hd. Barrierefreiheitsbeauftragter
Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin

E-Mail: barrierefreiheit@eltz-personal.de
Telefon: +49 30 4071 9077
Niederlassung Hamburg: Neuer Wall 35, 20354 Hamburg
Antwortfrist: 2 Werktage

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