01 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der E.T.K Personalberatung GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 211673 B), nachfolgend „Eltz Personal“, „wir“ oder „uns“, und den Auftraggebern („Auftraggeber“ oder „Sie“), die unsere Personalberatungsleistungen in Anspruch nehmen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Für Kandidaten sind unsere Vermittlungsleistungen kostenfrei. Diese AGB richten sich daher vorrangig an unsere Auftraggeber. Das Verhältnis zu Kandidaten wird durch unsere Datenschutzerklärung und individuelle Einwilligungserklärungen geregelt.
02 Vertragsgegenstand
Eltz Personal erbringt Personalberatungsleistungen, die qualifizierte Fach- und Führungskräfte („Kandidaten“) mit Arbeitgebern in Deutschland und Europa zusammenbringen. Im Einzelnen umfasst unser Leistungsspektrum:
- Permanente Vermittlung (Direktvermittlung): Identifikation und Vorstellung geeigneter Kandidaten für unbefristete Festanstellungen;
- Executive Search (Retained Search): Vertrauliche, systematische Suche nach Führungspersönlichkeiten für C-Level- und Direktorenpositionen im Mandatsmodell;
- Interim Management und Projektbesetzung: Bereitstellung erfahrener Führungskräfte auf Zeit für befristete Einsätze und Transformationsprojekte;
- Beratungsleistungen: Marktanalysen, Vergütungsbenchmarks und Organisationsberatung im Kontext von Besetzungsprozessen.
Art und Umfang der jeweiligen Leistung werden im individuellen Mandatsvertrag zwischen Eltz Personal und dem Auftraggeber konkretisiert.
2.2 — Abgrenzung
Eltz Personal übernimmt die Identifikation, Vorauswahl und Vorstellung qualifizierter Kandidaten. Die Einstellungsentscheidung verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber. Wir sind weder Arbeitsvermittler im Sinne des SGB III noch Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen im Sinne des AÜG, soweit nicht im Mandatsvertrag ausdrücklich anders vereinbart.
Für Kandidaten sind sämtliche Vermittlungsleistungen kostenfrei. Unsere Honorare werden ausschließlich vom Auftraggeber bei erfolgreicher Besetzung oder gemäß dem vereinbarten Vergütungsmodell entrichtet. Wir fordern niemals Zahlungen, Bankverbindungen oder Ausweiskopien von Kandidaten.
03 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Vollständige und zutreffende Stellenbeschreibungen, Vergütungsrahmen und Zeitpläne bereitzustellen;
- Sämtliche von Eltz Personal vorgestellten Kandidaten respektvoll und unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien zu behandeln;
- Die Vertraulichkeit übermittelter Kandidateninformationen zu wahren und diese ausschließlich für den vereinbarten Besetzungszweck zu verwenden;
- Eltz Personal unverzüglich über Änderungen des Anforderungsprofils, den Abschluss des Besetzungsverfahrens oder sonstige relevante Umstände zu informieren;
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eltz Personal keine von uns vorgestellten Kandidaten für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach letzter Profilübermittlung direkt oder indirekt einzustellen (Abwerbeschutz).
04 Vergütung — Permanente Vermittlung
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten in eine unbefristete Festanstellung wird ein Vermittlungshonorar in Höhe eines individuell vereinbarten prozentualen Anteils der Jahresbruttogrundvergütung des vermittelten Kandidaten fällig. Der genaue Prozentsatz wird im Mandatsvertrag festgelegt.
Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Jahresbruttovergütung des Kandidaten zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts, einschließlich Fixgehalt, vertraglich garantierter variabler Vergütungsbestandteile und geldwerter Vorteile (z. B. Dienstwagen). Nicht einbezogen werden einmalige Sonderzahlungen und Umzugskostenzuschüsse.
05 Vergütung — Executive Search (Retained)
Für exklusive Executive-Search-Mandate (Retained Search) vereinbaren die Parteien ein Retainer-Honorar, das in drei gleichen Raten fällig wird:
| Phase | Meilenstein | Anteil |
|---|---|---|
| Phase 1 | Mandatserteilung und Freigabe des Suchprofils | 1/3 |
| Phase 2 | Präsentation der qualifizierten Shortlist | 1/3 |
| Phase 3 | Erfolgreiche Besetzung (Vertragsunterschrift des Kandidaten) | 1/3 |
Die Raten der Phasen 1 und 2 sind unabhängig vom Besetzungserfolg geschuldet und nicht erstattungsfähig. Sie decken den exklusiven Rechercheaufwand, die Direktansprache und die qualitative Vorauswahl ab. Die Gesamthöhe des Retainer-Honorars wird im Mandatsvertrag festgelegt.
06 Vergütung — Interim und Projektbesetzung
Für Interim-Management- und Projektbesetzungen wird ein Tagessatz des eingesetzten Interim Managers vereinbart, zuzüglich eines transparenten Aufschlags (Marge) von Eltz Personal. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlichem Aufwand auf Basis vom Auftraggeber bestätigter Leistungsnachweise (Timesheets).
Reise- und Übernachtungskosten des Interim Managers werden gesondert und nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber abgerechnet. Bei Übernahme eines Interim Managers in ein Festanstellungsverhältnis innerhalb von sechs (6) Monaten nach Einsatzende wird ein gesondertes Übernahmehonorar fällig, dessen Höhe im Mandatsvertrag geregelt ist.
07 Fälligkeit und Zahlung
Sämtliche Honorare werden in Euro (EUR) in Rechnung gestellt und sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern im Mandatsvertrag nicht abweichend geregelt. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB an. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
08 90-Tage-Ersatzgarantie
Für Direktvermittlungen gewähren wir eine 90-Tage-Ersatzgarantie: Beendet ein von uns vermittelter Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb von 90 Kalendertagen nach Arbeitsantritt freiwillig oder wird er aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB gekündigt, führen wir unentgeltlich eine Nachbesetzungssuche durch. Voraussetzungen:
- Der Auftraggeber informiert uns innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Ausscheiden des Kandidaten schriftlich;
- Sämtliche fälligen Honorare sind vollständig beglichen;
- Das Ausscheiden ist nicht auf eine wesentliche, vom Auftraggeber verursachte Abweichung von den im Mandatsvertrag vereinbarten Stellenbedingungen zurückzuführen.
Die Ersatzgarantie beschränkt sich auf eine kostenfreie Nachbesetzungssuche. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Vermittlungshonorars besteht nicht. Einzelheiten werden im Mandatsvertrag geregelt.
09 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks zwingend erforderlich ist. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere: Kandidatenprofile und -unterlagen, Mandatsdetails, Vergütungsstrukturen, Geschäftsstrategien sowie sämtliche als vertraulich gekennzeichneten Informationen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass die empfangende Partei hierzu beigetragen hat.
10 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten von Kandidaten erhält, darf er diese ausschließlich zum Zwecke des konkreten Besetzungsprozesses verarbeiten.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Eltz Personal sind in unserer Datenschutzerklärung dargelegt. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
11 Haftung
Eltz Personal haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Gesamthaftung von Eltz Personal unter diesen AGB auf die Höhe des für das betreffende Mandat vereinbarten Honorars beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Eltz Personal übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Eignung eines vermittelten Kandidaten. Unsere Leistung besteht in der professionellen Identifikation, Vorauswahl und Vorstellung qualifizierter Kandidaten; die Einstellungsentscheidung trifft der Auftraggeber.
11.2 — Gewährleistungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, schließt Eltz Personal alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich solcher hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Wir garantieren nicht, dass ein Kandidat ein bestimmtes Stellenangebot annimmt, dass eine Position offen bleibt oder dass die Vergütung den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
Wir gewährleisten ferner nicht, dass die Website unterbrechungsfrei, sicher oder fehlerfrei funktioniert. Dieser Gewährleistungsausschluss berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die nach deutschem Recht zwingend gelten.
11.3 — Schadloshaltung
Der Auftraggeber stellt Eltz Personal, seine Geschäftsführer, Mitarbeitenden und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die sich ergeben aus:
- Einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB oder den Mandatsvertrag;
- Der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten im Umgang mit übermittelten Kandidatendaten;
- Falschen oder irreführenden Angaben des Auftraggebers zu Stellenbeschreibung, Vergütung oder Arbeitsbedingungen;
- Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen das AGG oder sonstige Gleichbehandlungsvorschriften resultieren.
12 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Mandatsvertrags in Kraft und endet mit Erfüllung des Auftrags oder durch Kündigung. Beide Parteien können den Mandatsvertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen, sofern im Mandatsvertrag nicht abweichend geregelt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und fällige Honoraransprüche (insbesondere bei Retained-Search-Mandaten die Raten der Phasen 1 und 2) bleiben von der Kündigung unberührt.
Folgende Abschnitte gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort: 7 (Fälligkeit und Zahlung), 8 (Ersatzgarantie), 9 (Vertraulichkeit), 10 (Datenschutz) und 11 (Haftung).
13 Schlussbestimmungen
- Gesamte Vereinbarung: Diese AGB bilden zusammen mit dem individuellen Mandatsvertrag und unserer Datenschutzerklärung die vollständige Vereinbarung über die Personalberatungsleistungen.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Abtretung: Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eltz Personal abtreten.
- Kein Verzicht: Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
- Höhere Gewalt: Für Leistungsstörungen aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches der Parteien (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg) haftet keine Partei.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Aktualisierungen: Wir können diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden mit einem aktualisierten „Stand“-Datum veröffentlicht und bei laufenden Mandaten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt.
- Sprache: Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Sollte eine Übersetzung erstellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
- Elektronische Kommunikation: Die Parteien stimmen zu, dass rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesen AGB per E-Mail in Textform (§ 126b BGB) abgegeben werden können, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
14 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Mandatsvertrag ist Berlin (Amtsgericht oder Landgericht Berlin), soweit gesetzlich zulässig.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Einigung über einen Zeitraum von mindestens sechzig (60) Tagen anzustreben. Hierzu ist eine schriftliche Darstellung der Streitigkeit an recht@eltz-personal.de zu richten.
E.T.K Personalberatung GmbH · z. Hd. Rechtsabteilung
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
E-Mail: recht@eltz-personal.de
Telefon: +49 30 4071 9077